AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN FERIENWOHNUNGSAUFNAHMEVERTRAG

1. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten sonstigen Leistungen der Ferienwohnungen (Ferienwohnungsaufnahmevertrag). Der Begriff „Ferienwohnungsaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Ferienwohnungsvertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Ferienwohnungsbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Vermieters beruhen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienwohnungen bereitzuhalten und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen vereinbarter bzw. vom Vermieter üblicherweise verlangten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden selbst oder über den Vermieter veranlasste Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Vermieter verauslagt werden.

3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

4. Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der sonstigen Leistungen oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Wohnungen und/oder für die sonstigen Leistungen angemessen erhöht.

5. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind sofort // innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Der Vermieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung/Gesamtzahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

9. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen dem Vermieter aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

10. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES VERMIETERS (NO SHOW)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

2. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht gegenüber dem Vermieter in Textform ausübt.

3. Soweit der Kunde nicht vom Vertrag zurücktritt, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Vermieter hat jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnungen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Wohnungen nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. RÜCKTRITT DES VERMIETERS

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Wohnungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Wesentliche Tatsachen sind insbesondere die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck. • Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist; • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

4. Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. WOHNUNGSBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohnungen, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Im Fall der Anreise des Kunden außerhalb der in Ziffer 6.2 genannten Zeiten ist der Kunde verpflichtet, dies dem Vermieter rechtzeitig, spätestens jedoch bis 17:00 Uhr des Anreisetages mitzuteilen. Der Kunde erhält in diesem Fall die Schlüsselkarte der gebuchten Ferienwohnung über ein Schließfach, das sich vor der Eingangstür des Gebäudes befindet. Die Zugangsdaten für das Schließfach werden dem Kunden rechtzeitig per E-Mail zugesandt. Sofern der Kunde die Leistung wegen der fehlenden rechtzeitigen Mitteilung nicht in Anspruch nehmen kann, gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% und ab 18:00 Uhr 90% des regulären Übernachtungspreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden durch eine verspätete Rückgabe nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentschädigung entstanden ist.

7. HAFTUNG DES VERMIETERS

1. Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Weiterhin haftet der Vermieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienwohnungen auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

3. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, gelten die Einstellungsbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP) in ihrer jeweiligen Fassung.

5. Weckaufträge werden vom Hotel nicht ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit der verkehrsüblichen Sorgfalt behandelt. Der Vermieter kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Der Vermieter haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Ferienwohnungsaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnungen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Sitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Vermieter darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr//. Der Vermieter nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.